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Von der Öffentlichkeit, aber auch – jedenfalls soweit ersichtlich – vom Fachpublikum weitestgehend unbeachtet und geräuschlos, hat der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 ohne Aussprache in dritter Lesung einstimmig das
Gesetz zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
beschlossen. Das Gesetz wurde am 22. November 2011 ausgefertigt, am 25. November 2011 auf S. 2279 ff. des Bundesgesetzblattes Teil I Nr. 59 verkündet und trat am 1. Dezember 2011 in Kraft.

Mit der vorliegenden Publikation soll dem Bedürfnis des Rechtsanwenders nach einer konsolidierten und handlichen Druckversion des in weiten Bereichen novellierten Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes Rechnung getragen werden. Einleitend wird zuvor der Versuch unternommen, die wesentlichen Änderungen des Gesetzes in gebotener Kürze zu skizzieren. Dabei wird bewusst auf einen zu intensiven Seitenblick auf die den Änderungsbedarf des SUG auslösende
Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(nachfolgend kurz „Richtlinie“) verzichtet Einerseits ließ die Richtlinie den nationalen Gesetzgebern nur wenig Spielraum im Rahmen der inhaltlichen Umsetzung, so dass das „neue“ SUG deren Vorgaben zwangsläufig mehr oder weniger eins zu eins übernimmt, andererseits bietet die vorliegende Textausgabe dem interessierten Leser in ihrem Anhang durch den Abdruck der fraglichen Richtlinie die Möglichkeit, sich selbst ein Bild von der europarechtlichen Ausgangsposition zu machen.

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